Kriterien
Liebe Freunde des Rosenmontagsumzuges,
bitte beachtet die folgenden Kriterien, damit wir gemeinsam einen reibungslosen und schönen Umzug erleben können.
Aufstellung für alle Umzugsteilnehmer bis spätestens 9:45 Uhr, damit der Umzug
pünktlich 11:00 Uhr starten kann.
Alle HSKV-Vereine stellen sich bitte wie nach Ankunft in die Straße Neuwerk. Bitte von Richtung
AOK Sachsen-Anhalt – Robert-Franz-Ring kommen, da keine Wendemöglichkeit besteht und ein Vorbeifahren
ausgeschlossen ist.
Alle nicht HSKV-Vereine stellen sich bitte wie nach Ankunft an der Fontäne auf, da es keine Wendemöglichkeit
gibt und ein Vorbeifahren ausgeschlossen ist. Bitte von Richtung Mühlweg in die Peißnitzstraße zur Fontäne fahren.
Das Einweisende Personal steht vor Ort und weist euch ein.
Ihr habt also von 09:45 Uhr bis zum Startschuß noch einen kleinen Spielraum Eure Autos zu beladen, Schmuckwerk etc. zu dekorieren und , und und..
Wir wünschen uns allen einen gelungenen und reibungslosen RoMO-Umzug in der Saalestadt Halle und heißen Euch herzlich willkommen!
Anforderungen/ Ablauf:
1.Allgemeines
Unser Karnevalsumzug führt durch die Innenstadt von Halle. Veranstalter ist der Halle-Saalkreis Karneval Verein (HSKV e.V.). Teilnehmer sind Personen die zum Umzug allein oder durch Ihren Verein angemeldet sind. Diese Umzugsordnung gilt innerhalb der Aufstell- und Zugfläche, neben anderen gesetzlichen Vorschriften. Die Zugteilnehmer werden gebeten spätestens 9:45 Uhr am Aufstellplatz einzutreffen, damit der Umzug pünktlich 11:00 Uhr starten kann. Diese Ordnung umfasst nicht die Anreise oder das Abstellen von Fahrzeugen, Material oder Ausrüstung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) findet bei der Aufstellung des Umzuges Anwendung. Absperrungen und insbesondere Sicherheitsgitter dürfen nicht verstellt oder beseitigt werden. Die Teilnehmer haben weder aggressive, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Handlungen vorzunehmen, zu veranlassen, zu provozieren oder zu dulden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Um einen fließenden Verlauf des Umzuges zu gewährleisten, sind Lücken im Umzug zu vermeiden. Alle Fahrzeugführer sollen den Abstand zum Vordermann nicht über 10 m und
nicht unter 3 m halten. Um den Zug ohne Lücken durchzuführen, dürfen die Teilnehmer keine Stopps einlegen, um Ständchen oder Ähnliches abzuhalten.
Es muss immer Anschluss gehalten werden. Besondere Ovationen und Schaupräsentationen, insbesondere vor der Bühne, sind nicht erlaubt. Sie behindern den flüssigen Zugablauf.
Auf der Zufahrt zum Markt ist unbedingt auf die Hinweisschilder „MUSIK Aus“ ; und „MUSIK An“ zu achten! Nur dadurch können wir einen jeden Verein von der Bühne aus anmoderieren und begrüßen.
Mit Doppelbeschallung verstehen wir uns untereinander nicht und die Zuschauer können Euch
nicht zu eurem Vereinen zuordnen.
2.Fahrzeuge – Technische Anforderung an dem Umzugswagen
Am Zug dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge teilnehmen, die eine (Sonder-) Genehmigung einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV oder Dekra) besitzen oder von der Zugleitung schriftlich zugelassen wurden.
Der Wagen, auf dem Personen transportiert werden sollen, muss mit einer ebenen und rutschfesten Stehfläche ausgestattet sein.
Ein- und Ausstiege müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Der Umzugswagen muss mit Haltevorrichtungen und Geländer ausgestattet sein.
Werden Personen im Stehen transportiert, beträgt die Mindesthöhe 1 Meter.
Wenn die Personen sitzend transportiert werden (auch Kinder), beträgt die Mindesthöhe 80 cm.
Beim Transportieren von Kindern ist Mindestens eine Aufsichtsperson (min.18 Jahre) auf dem Umzugswagen Pflicht.
Anbauten (Tische, Stühle und Ähnliches) müssen am Umzugswagen festmontiert sein.
Freistehende Räder sind nicht zulässig.
Die Verkleidung aller Fahrzeuge und Wagen muss bis 30 cm über den Boden gehen.
Kraftfahrzeug und Wagen dürfen nicht länger als 18 m, nicht höher als 4 m, nicht breiter als 2,55 m und müssen unter 40 Tonner sein, da keine Wendemöglichkeit besteht.
Der Umzugswagen muss allen Belastungen standhalten, die bei der Fahrt entstehen können.
Je Achse und je Seite ist als Sicherheitspersonal ein Rad-Engel einzusetzen.
– Aufgaben der Rad-Engel siehe Anlage –
Die Anzahl der Rad-Engel wird durch Bildaufnahmen protokoliert.
Aufgrund der Auflagen durch die Stadt Halle (Saale) und des
Sicherheitskonzeptes müssen wir von jedem teilnehmenden
Verein/ Club/ Firma/etc. die Rad-Engel mit Warnweste (selbst mitgebracht) ausgestattet sein. Die Rad-Engel mit den Westen können untereinander im Verein gewechselt werden, aber dabei ist zu beachten, dass immer alle Räder des Umzugswaagen und der Zugmaschine besetzt bleiben!
Der Veranstalter bittet die Vereine darauf zu Achten, dass die Rad-Engel, welche für die Sicherheit während des Umzuges am Fahrzeug verantwortlich sind, ein ordnungsgemäßes Erscheinungsbild abgeben.
Was heißen soll, dass der Konsum alkoholischer Getränke neben dem Fahrzeug nicht erlaubt ist.
Parkmöglichkeiten für mitgeführte Busse wird es am Hallmarkt und in der Talamtstraße geben. Die hierzu benötigten Parkkarten können mit dem Anmeldeformular beantragt werden. Parkkarten gibt es nur in begrenzter Anzahl!
3. Pferde/Tiere
Sämtliche Tiere inklusive Pferde, stellen immer ein Sicherheitsrisiko dar und sind nicht erwünscht.
4.Wurfmaterial:
Es darf nur Wurfmaterial verwendet werden, das beim Zuwerfen Verletzungen ausschließt. Jeder Verein hat darauf zu achten, dass kein Wurfmaterial mit abgelaufenen MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) verwendet wird. Der Halle-Saalkreis Karneval e.V. behält sich vor, dieses vor Beginn des Umzuges Stichprobenartig zu überprüfen. Zu Wiederhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Rosenmontagsumzug. Leere Kartonagen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht am Straßenrand entsorgt werden. Deswegen bitten wir Euch, diese wieder mit zu nehmen und zu Hause selbst zu entsorgen.
5.Konfetti:
Um unsere Reinigungsgebühren und Eure Teilnahmegebühr nicht unnötig erhöhen zu müssen, weisen wir darauf hin, nur handelsübliches Konfetti und KEIN EDV-Konfetti zu verwenden.
6.Feuerwerkskörper
Das Mitführen von Feuerwerkskörpern jedweder Art (Fackeln, „Bengalos“, Raketen, Schreckschusswaffen, Kracher, usw.) ist strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Zug und im Folgejahr. Bei Schäden oder Verletzungen haftet der jeweilige Verwender.
7.Zugauflösung
Der Zug endet nach dem Passieren der Bühne auf dem Marktplatz. Die Abfahrt hat ausschließlich über die Talamtstraße zu erfolgen. Es ist nicht erlaubt, vor dem Auflösungsbereich (unterer Hallmarkt) Wagen aus dem Zug zu entfernen. Bei Erreichen des Auflösungsraumes ist das Werfen von den Festwagen unverzüglich einzustellen und Musikanlagen auszuschalten. Bei Einfahrt in den Auflösungsbereich
und vor dem Verlassen dieses Bereichs (unterer Hallmarkt) müssen alle Personen die Festwagen – mit Ausnahme der Fahrzeugführer – verlassen. Zu diesem Zweck dürfen die Festwagen kurz anhalten. Eine Weiterfahrt in/auf den Wagen ist polizeilich untersagt. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird durch die Polizei überprüft. Mit der Anmeldung zum Rosenmontagszug erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Festwagen vom zuvor genannten Personenkreis betreten und kontrolliert werden darf. Alle Zugteilnehmer sind gehalten, den Auflösungsbereich zügig zu passieren. Platzkonzerte von Musikgruppen in der Auflösung sind nicht erlaubt. Im Interesse Eurer eigenen Sicherheit, haltet die STVO ein! Lasst Eure Karnevalisten nicht auf den Hängern, die Oberleitungen der Straßenbahn werden nach dem Umzug wieder unter Strom gesetzt.
8.Datenschutz:
Aus Datenschutzrechtlichen Gründen, weisen wir darauf hin, dass während des gesamten Rosenmontagsumzuges und auf dem Marktplatz Fotos und Filme erstellt werden, welche auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Mit der Unterschrift auf unserem Anmeldebogen und der Sicherheitsbelehrung bestätigt ihr unsere Anforderungen und Auflagen zu akzeptieren und einzuhalten. Wir hoffen sehr, dass Ihr den Rosenmontagsumzug mit Eurer Teilnahme und wenn möglich mit einem schön geschmückten Umzugswagen bereichern werdet. Ingo Küßner, Präsident des HSKV e.V.
Mit der Unterschrift auf unserem Anmeldebogen bestätigt ihr unsere Anforderungen und Auflagen zu akzeptieren und einzuhalten.
Wir hoffen sehr, dass Ihr den Rosenmontagsumzug mit Eurer Teilnahme und wenn möglich mit einem schön geschmückten Umzugswagen bereichern werdet.